Kammerbeitrag 2024
Der vom Ministerium am 12.03.2024 genehmigte Beitrag für das Jahr 2024 wird wie folgt festgesetzt:
Beitragsgruppen
1. Niedergelassene, im öffentlichen Dienst angestellte und beamtete, in Nebentätigkeit niedergelassene, in der Industrie tätige, sowie sonstige tierärztlich tätige Tierärztinnen und Tierärzte
250,00 Euro
2. Niedergelassene Tierärztinnen und Tierärzte im Jahr der Erstniederlassung, Praxisassistentinnen und -assistenten und freiwillige Mitglieder mit fremdberuflicher Tätigkeit
120,00 Euro
3. auf Antrag freiwillige Mitglieder im Ruhestand und ohne Berufsausübung sowie Kammermitglieder, deren durchschnittliches jährliches nachgewiesenes Einkommen im Vorjahr 6.000,00 € nicht überstiegen hat und ALG-II-Empfängern ermäßigt auf
60,00 Euro
4. Kammermitglieder, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, sind beitragsfrei
Über die Beitragsermäßigungen in der Beitragsgruppe 3 entscheidet der Vorstand der Landestierärztekammer. Für die Einstufung in die Gruppe 3 ist ein Nachweis zu erbringen.
Die Beitragsveranlagung erfolgt durch Selbsteinstufung der Kammerangehörigen entsprechend des § 2. Weitere Informationen siehe Beitragsordnung unter www.ltk-rlp.de
Die Jahresbeiträge sind fällig zum 31. Mai 2024. Anträge auf Ermäßigung, Stundung oder Erlass des Jahresbeitrags sind bis zum 15. Mai 2024 bei der Kammergeschäftsstelle einzureichen. Dabei gilt das Datum des Poststempels.
Der Beitrag ist auf das Konto Nr. 1067966 bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank BLZ 30060601 IBAN DE09 3006 0601 0001 0679 66 BIC DAAEDEDDXXX unter Angabe der Mitgliedsnummer zu zahlen.
Achtung! Sofern eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitte nicht überweisen!