Für die Registrierung eines Ausbildungsverhältnisses zum/zur Tiermedizinischen Fachangestellten sind folgende Unterlagen einzusenden an:
Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz
Bahnhofstraße 6-8
66869 Kusel
oder
Bezirkstierärztekammer Pfalz
Neuhofener Str. 19
67117 Limburgerhof
(für die kreisfreien Städte Frankenthal/Pfalz, Kaiserslautern, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen/Rhein, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Zweibrücken und die Landkreise Bad Dürkheim, Donnersbergkreis, Germersheim, Kusel, Südliche Weinstraße, Rheinpfalz-Kreis und den Landkreis Südwestpfalz)
- Ausbildungsvertrag:
Verwenden Sie bitte das Vertragsmuster der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz und der Bezirkstierärztekammer. Der Ausbildungsvertrag ist auszufüllen, vom Ausbilder und Auszubildenden zu unterschreiben (bei Jungendlichen zusätzlich gesetzlicher Vertreter) und bei der LTK oder Bezirkstierärztekammer per Post einzureichen.
Bitte in 3-facher Ausfertigung inklusive Rückseite ausdrucken und einschicken!
->Weitere Informationen finden Sie unter "Pflichtunterlagen für Auszubildende - Ausbilderfibel (Pkt. 3)"!
- Laborerklärung des ausbildenden Tierarztes
(beigefügte Erklärung über die ordnungsgemäße Ausbildung + Laborkunde + Strahlenkunde) - Personalbogen
Angaben zur ausbildenden Praxis, zu den im Betrieb beschäftigten Tierärzten und ausgelernten Tiermedizinischen Fachangestellten - Kurzfragebogen zur Berufsbildungsstatistik (Ergänzende Fragen zur Ausbildung)
- Schulabgangszeugnis(se)
(Hauptschule, Realschule, Gymnasium, ggf. zusätzliches Zeugnis der Handels- oder Berufsschule in Kopie) - Formblatt "Bescheinigung für den Arbeitgeber",
das die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz erfolgt ist (gesetzliche Pflichtuntersuchung für jeden in das Berufsleben eintretende Schüler). Bei vollendetem 18. Lebensjahr entfällt die Pflichtuntersuchung und damit der Nachweis.
Wichtiger Hinweis:
Beschluss des Berufsbildungsausschusses vom 25.08.2018:
Der früheste Termin zum Beginn eines Ausbildungsverhältnisses ist der 01.07. eines Jahres.
Letzter Termin zur Einreichung der Ausbildungsunterlagen ist der 30.11. eines Jahres, somit ist der letzte mögliche Ausbildungsbeginn der 01.12. eines Jahres.
Bei Ausbildungsbeginn vom 01.10. bis 01.12.:
Teilnahme an der Winterprüfung nach 3 Jahren (schriftlich November – praktisch Januar)
• Einstufung in den laufenden Unterricht der Grundstufe = 1. Ausbildungsjahr
• zum 1.8. des nächsten Jahres wechseln in die Fachstufe I = 2. Ausbildungsjahr
• Zwischenprüfung 2. Hälfte des 2. Ausbildungsjahres
• zum 01.08. dann in die Fachstufe II = 3. Ausbildungsjahr
• zum 01.08. dann in eine andere Fachstufe II bis zur Winterprüfung
Weiteres Informationsmaterial :
- Ausbilderfibel
- neuer Gehaltstarifvertrag gültig ab 01. Oktober 2022 (PDF)
- Manteltarifvertrag