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Versandapotheke

Der Bundesrat hat am 18. März 2011 die Aufhebung des Versandhandelverbotes für apotheken- und verschreibungspflichtige Tierarzneimittel beschlossen. Voraussetzung ist, dass die Arzneimittel für Tiere bestimmt sind, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen. Zudem dürfen Tierhalter verschreibungspflichtige Arzneimittel bei ihren Tieren nur anwenden, soweit diese von einem Tierarzt abgegeben oder verschrieben worden sind, bei dem das Tier in Behandlung ist.