(Hinweis: aus § 28 Abs. Abs. 7 Heilberufsgesetz (neu) ergibt sich nun die Pflicht Beginn und vorzeitge Beendiung der Weiterbildung unverzüglich bei der Kammer anzuzeigen.)
Neue Weiterbildungsordnung (Ab 01. März 2018)
Erste Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung vom 06.12.2018
Zweite Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung vom 16.10.2019
Zusage der Betreuung des Weiterbildenden durch den Tutor
Die einzelnen Weiterbildungsgänge finden Sie hier