Pflichtunterlagen zur Ausbildung:
Diese Unterlagen sind zu Beginn der Ausbildung an alle Auszubildenden auszuhändigen:
- Dokumentation über die Anfertigung von Röntgenaufnahmen
- Anmeldungformular für die Berufsschulen in Rheinland-Pfalz
Unterlagen zum schriftlichen Ausbildungsnachweis
Es ist Bestandteil des Ausbildungsverhältnisses, dass die Auszubildenden für die Dauer der Ausbildung einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen haben.
In der Regel sind 50 Berichte in der gesamten Ausbildungszeit zu erstellen.
Die Eintragungen sind regelmäßig nach Absprache dem Ausbilder oder der Ausbilderin vorzulegen. Diese bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen mit Datum und Unterschrift.
- Deckblatt - Schriftlicher Ausbildungsnachweis
- Ausbildungsnachweis
- Anleitung zum Führen des Ausbildungsnachweises
- Tätigkeitsbereiche gemäß Ausbildungsrahmenplan (Zum Führen des Ausbildungsnachweises)
Infomaterial zum Ausbildungsnachweis (Quelle: Praxisnah 3+4/2019)
Weitere Informationen zur Ausbildung:
- Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Tiermedizinischer Fachangestellter / Tiermedizinische Fachangestellte
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Tiermedizinischen Fachangestellten/ zur Tiermedizinischen Fachangestellten vom 22. August 2005
- Ausbilderfibel
- Handlungsleitfaden des Landesausschusses für Berufsbildung Rheinland-Pfalz
- Teil 1 und Teil 2 der Handreichung zur Umsetzung des KMK-Rahmenlehrplans für den neu geordneten Ausbildungsberuf Tiermedizinischer Fachangestellter/Tiermedizinische Fachangestellte