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Pflichtunterlagen zur Ausbildung:

 

 Diese Unterlagen sind zu Beginn der Ausbildung an alle Auszubildenden auszuhändigen:

 

Unterlagen zum schriftlichen Ausbildungsnachweis

Es ist Bestandteil des Ausbildungsverhältnisses, dass die Auszubildenden für die Dauer der Ausbildung einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen haben.

In der Regel sind 50 Berichte in der gesamten Ausbildungszeit zu erstellen.

Die Eintragungen sind regelmäßig nach Absprache dem Ausbilder oder der Ausbilderin vorzulegen. Diese bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Eintragungen mit Datum und Unterschrift.

 

Infomaterial zum Ausbildungsnachweis  (Quelle: Praxisnah 3+4/2019)

 

Weitere Informationen zur Ausbildung: