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Artikel aus der RBZ zur Tierseuchenbekämpfung/ Änderungen bei der Umsetzung in RLP - tabellarische Übersicht

 

Broschüre "Schutz vor Tierseuchen - was Landwirte tun können

Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

 

Neue Vergütungsregelung im Tierseuchenfall ab 14. Februar 2020 :

Anlage 1: Katalog neue Vergütungsregelung

Anlage 2: Abrechnung Blutprobenentnahme

Anlage 3: Abrechnung klinischer Untersuchungen

Erläuterungen zum Vordruck "Abrechnung - Blutprobenentnahme -ab 14.02.2020 (Anlage 2)

 

Bekanntmachung über die Zulassung von Impfstoffen

 

 

Pressemitteilung: DVG benennt weitere Konsiliarlabore zur Diagnostik von Infektionserregern

 

Änderungen bzw. Neufassungen folgender Verordnungen (verkündet im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 30 vom 29. Mai 2017 auf den Seiten 1253 ff )

· Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung vom 17. Mai 2017

· Neufassung der Rinder-Leukose-Verordnung vom 17. Mai 2017

· Neufassung der Brucellose-Verordnung vom 17. Mai 2017

 

Bekanntmachung des Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 22. Mai 2017

zur Änderung der Entscheidung 2003/467/EWG in Bezug auf den Status der Region Umbrien (Italien) als amtlich anerkannt tuberkulosefrei

sowie auf den Status Polens als amtlich anerkannt rinderleukosefrei,

zur Änderung der Entscheidung 2004/558/EWG in Bezug auf den Status Deutschlands als frei von der infektiösen bovinen Rhinotracheitis

sowie zur Änderung der Entscheidung 2008/185/EWG in Bezug auf den Status bestimmter Regionen Polens als frei von der Aujeszky-Krankheit

und zur Genehmigung des Programms zur Tilgung der Aujeszky-Krankheit in der Region Venetien (Italien)

 

Bericht Institut für Tierseuchendiagnostik

Weitergehende Informationen zu Tierseuchen und Tierbekämpfung finden Sie

im Download Bereich des LUA´s

 

Stellungnahme zur aktuellen BTV-Situation

In der Stellungnahme wird nach wie vor auf die hohe Wahrscheinlichkeit eines Eintrages von BTV auf das Bundesgebiet hingewiesen. Die StIKo Vet empfiehlt daher weiterhin den Einsatz inaktivierter Impfstoffe gegen BTV-8 und BTV-4.

 


Zuständigkeit Tierkörperbeseitigung:

Für die Abholung, Sammlung und Verarbeitung von toten Tieren und tierischen Nebenprodukten, die in Rheinland-Pfalz und im Saarland anfallen, ist der Zweckverband Tierische Nebenprodukte SÜDWEST (ztn SÜDWEST) ab dem 01.01.2026 zuständig. Bitte wenden Sie sich an folgende Adresse:

Kontaktdaten:

ztn SÜDWEST

Breitenau 3
74736 Hardheim
Telefon 0 62 83 / 22 12-0
e-Mail: informationen(at)ztn-suedwest.de

 

Infektöse Anämie der Einhufer

Die Bundestierärztekammer informiert Pferdehalter und Stallbetreiber über die anzeigenpflichtige Tierseuche

Merkblatt

Flyer

 

Blauzungenkrankheit:

Allgemeinverfügung "Tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes zur Durchführung der Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Serotypen 4 und 8 der Blauzungenkrankheit" vom 11.05.2016

 

BHV1-Infektion des Rindes:

nach fast 20 Jahren staatlicher Bekämpfung gilt Rheinland-Pfalz jetzt als frei vom Bovinen Herpes Virus (BHV1). Die Europäische Union hat Rheinland-Pfalz - mit ihrem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1101 vom 5. Juli 2016 - den Artikel 10-Status in Bezug auf BHV1 zuerkannt.

Das beigefügte „BHV1-Merkblatt für Landwirte, Viehhändler und Tierärzte zum Verbringen von Rindern“ zeigt die Neuerungen auf und stellt die Voraussetzungen dar, die es jetzt zu beachten gibt.

BHV1-Proben sind an das Landesuntersuchungsamt in Koblenz zu senden (Landesuntersuchungsam, Institut für Tierseuchendiagnostik, Blücherstr. 34, 56073 Koblenz; Tel. 0261/9149-327 (Labor),-599 (Zentrale), Fax 0261/9149-55574, E-mail: poststelle.itsd@lua.rlp.de

Die Untersuchungsergebnisse privater Labore werden für den Statuserhalt nicht anerkannt. Auch werden den Tierhaltern im Rahmen der Beihilfe der Tierseuchenkasse nur die Untersuchungskosten erstattet, die im LUA erfolgt sind und für die ein hierfür vorgesehener, elektronisch erstellter Untersuchungsantrag aus HIT beigefügt ist.