Broschüre "Schutz vor Tierseuchen - was Landwirte tun können
Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Neue Vergütungsregelung im Tierseuchenfall ab 14. Februar 2020 :
Anlage 1: Katalog neue Vergütungsregelung
Anlage 2: Abrechnung Blutprobenentnahme
Anlage 3: Abrechnung klinischer Untersuchungen
Erläuterungen zum Vordruck "Abrechnung - Blutprobenentnahme -ab 14.02.2020 (Anlage 2)
Bekanntmachung über die Zulassung von Impfstoffen
Pressemitteilung: DVG benennt weitere Konsiliarlabore zur Diagnostik von Infektionserregern
Änderungen bzw. Neufassungen folgender Verordnungen (verkündet im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 30 vom 29. Mai 2017 auf den Seiten 1253 ff )
· Verordnung zur Änderung der Rinder-Leukose-Verordnung, der Tuberkulose-Verordnung und der Brucellose-Verordnung vom 17. Mai 2017
· Neufassung der Rinder-Leukose-Verordnung vom 17. Mai 2017
· Neufassung der Brucellose-Verordnung vom 17. Mai 2017
Bekanntmachung des Durchführungsbeschlusses der Kommission vom 22. Mai 2017
zur Änderung der Entscheidung 2003/467/EWG in Bezug auf den Status der Region Umbrien (Italien) als amtlich anerkannt tuberkulosefrei
sowie auf den Status Polens als amtlich anerkannt rinderleukosefrei,
zur Änderung der Entscheidung 2004/558/EWG in Bezug auf den Status Deutschlands als frei von der infektiösen bovinen Rhinotracheitis
sowie zur Änderung der Entscheidung 2008/185/EWG in Bezug auf den Status bestimmter Regionen Polens als frei von der Aujeszky-Krankheit
und zur Genehmigung des Programms zur Tilgung der Aujeszky-Krankheit in der Region Venetien (Italien)
Bericht Institut für Tierseuchendiagnostik
Weitergehende Informationen zu Tierseuchen und Tierbekämpfung finden Sie
Stellungnahme zur aktuellen BTV-Situation
In der Stellungnahme wird nach wie vor auf die hohe Wahrscheinlichkeit eines Eintrages von BTV auf das Bundesgebiet hingewiesen. Die StIKo Vet empfiehlt daher weiterhin den Einsatz inaktivierter Impfstoffe gegen BTV-8 und BTV-4.
Umstellung Tierannahme und Logistik:
Die Tierkörperbeseitigung / Beseitigung beseitigungspflichtiger tierischer Nebenprodukte in Rheinland-Pfalz und im Saarland wurde zum Jahreswechsel 2015/2016 umstrukturiert.
Die Gesellschaft für Tierkörperbeseitigung mbH (GfT) stellte die Logistik und damit die Annahme von Abholaufträgen auf ein automatisches Anmeldeverfahren um. Auch die in RheinlandPfalz und im Saarland praktizierenden Tierärzte wurden als „Kunden“ im Vorfeld schriftlich davon unterrichtet. Nur noch Abholstellen, die eine auf die Abholstelle bezogene Kunden-IDNummer zugeteilt bekommen haben, werden angefahren. Weitere wichtige Änderungen sind, dass Abholungen am Tag der Auftragserteilung nur noch bei Eingang von Abholaufträgen bis 06.00 Uhr morgens erfolgen. Gerade bei geplanten Euthanasien im Großtierbereich müssen diese Neuerungen berücksichtigt werden, um die toten Tierkörper zügig der Entsorgung zuführen zu können.
Formblatt Untersuchungsauftrag
vorläufig genehmigte Entgeltliste für die Tierkörperbeseitigung
Kontaktdaten:
SecAnim Südwest GmbH
Am Orschbach 2, 54518 Rivenich
Telefon 06508-9143-0 (Mo-Fr. von 7.00 Uhr bis 17:30, Samstag von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr)
Fax 06508-9143-32
E-Mail: tierannahme-rivenich@secanim.de
Infektöse Anämie der Einhufer
Die Bundestierärztekammer informiert Pferdehalter und Stallbetreiber über die anzeigenpflichtige Tierseuche
Blauzungenkrankheit:
Allgemeinverfügung "Tierseuchenrechtliche Anordnung des Landesuntersuchungsamtes zur Durchführung der Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Serotypen 4 und 8 der Blauzungenkrankheit" vom 11.05.2016
BHV1-Infektion des Rindes:
nach fast 20 Jahren staatlicher Bekämpfung gilt Rheinland-Pfalz jetzt als frei vom Bovinen Herpes Virus (BHV1). Die Europäische Union hat Rheinland-Pfalz - mit ihrem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1101 vom 5. Juli 2016 - den Artikel 10-Status in Bezug auf BHV1 zuerkannt.
Das beigefügte „BHV1-Merkblatt für Landwirte, Viehhändler und Tierärzte zum Verbringen von Rindern“ zeigt die Neuerungen auf und stellt die Voraussetzungen dar, die es jetzt zu beachten gibt.
BHV1-Proben sind an das Landesuntersuchungsamt in Koblenz zu senden (Landesuntersuchungsam, Institut für Tierseuchendiagnostik, Blücherstr. 34, 56073 Koblenz; Tel. 0261/9149-327 (Labor),-599 (Zentrale), Fax 0261/9149-55574, E-mail: poststelle.itsd@lua.rlp.de)
Die Untersuchungsergebnisse privater Labore werden für den Statuserhalt nicht anerkannt. Auch werden den Tierhaltern im Rahmen der Beihilfe der Tierseuchenkasse nur die Untersuchungskosten erstattet, die im LUA erfolgt sind und für die ein hierfür vorgesehener, elektronisch erstellter Untersuchungsantrag aus HIT beigefügt ist.