Kontrolle der tierärztlichen Hausapotheke
Rechtsgrundlagen: Arzneimittelgesetz (AMG), Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV), Betäubungsmittelgesetz (BtMG), Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV)
Zuständig für die Kontrolle der tierärztlichen Hausapotheken in Rheinland-Pfalz ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung. Die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten (ZLG) dient dabei als koordinierende Behörde.
Die von der ZLG vorgegebene Verfahrensanweisung "Überwachung von tierärztlichen Hausapotheken" kann dazu genutzt werden, die eigene tierärztliche Hausapotheke zu überprüfen.