Nach fast 20 Jahren staatlicher Bekämpfung gilt Rheinland-Pfalz jetzt als frei vom Bovinen Herpes Virus (BHV1). Die Europäische Union hat Rheinland-Pfalz - mit ihrem Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1101 vom 5. Juli 2016 - den Artikel 10-Status in Bezug auf BHV1 zuerkannt.
Das beigefügte „BHV1-Merkblatt für Landwirte, Viehhändler und Tierärzte zum Verbringen von Rindern“ zeigt die Neuerungen auf und stellt die Voraussetzungen dar, die es jetzt zu beachten gibt.
(Änderungen bei der BHV1 Untersuchungskostenübernahme: ab 1. April 2012 werden diese Kosten nur noch übernommen, wenn die Proben von einem elektronisch aus dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tier (HIT) erstellten Untersuchungsantrag begleitet sind. Details)
BHV1-Proben sind an das Landesuntersuchungsamt in Koblenz zu senden (Landesuntersuchungsam, Institut für Tierseuchendiagnostik, Blücherstr. 34, 56073 Koblenz; Tel. 0261/9149-327 (Labor),-599 (Zentrale), Fax 0261/9149-55574, E-mail: poststelle.itsd@lua.rlp.de)
Die Untersuchungsergebnisse privater Labore werden für den Statuserhalt nicht anerkannt. Auch werden den Tierhaltern im Rahmen der Beihilfe der Tierseuchenkasse nur die Untersuchungskosten erstattet, die im LUA erfolgt sind und für die ein hierfür vorgesehener, elektronisch erstellter Untersuchungsantrag aus HIT beigefügt ist.