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Vergütungsregelung praktizierender Tierärzte im Tierseuchenfall

Wegegeldpauschale

Vergütungsregelung bezüglich Einsatz praktizierender Tierärzte im Tierseuchenfall

Der Vorstand der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz forderte vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten, Mainz die Anhebung der Wegegeldpauschale ab dem Jahr 2012 auf 25,00 Euro je Betriebsbesuch. Vom Ministerium der Finanzen wurde eine Anhebung auf 15,00 Euro zugestimmt. 

Der Vorstand hat am 10.08.2011 auf seiner Sitzung den Entschluss gefasst, dass einer Anhebung der Wegegeldpauschale ab dem Jahr 2012 auf 15,00 Euro je Betriebsbesuch nicht zugestimmt werden kann, da der geforderte Betrag in Höhe von pauschal 25,00 Euro am unteren Ende angesiedelt, berücksichtigt man die stetig steigenden Kraftstoff- und übrigen Betriebskosten eine Kraftfahrzeuges, ist.

Die Vereinbarung über die Vergütungsregelung für praktizierende Tierärzte im Tierseuchenfall bezüglich der Wegegeldpauschale wurde daraufhin gekündigt.

Die Abrechnung der Fahrtwege erfolgt ab dem 01.01.2012 gemäß § 9 GOT (einfacher Satz).

Ab diesem Datum ist die Dokumentation der gefahrenen Kilometer für die Abrechnung der Betriebsbesuche wieder zwingend erforderlich.