Hinweise zur Verkürzung der Ausbildungszeit :
Gemäß § 7 Abs. 1 der Prüfungsordnung haben Auszubildende tiermedizinische Fachangestellte die Möglichkeit, bei der Landestierärztekammer zu beantragen, die Ausbildungszeit durch Leistungsbonus um ein halbes Jahr zu verkürzen.
Folgende Voraussetzungen müssen gegeben sein:
- Das Ergebnis der Zwischenprüfung muss ohne Mängel gewesen sein.
- Die Berufsschulzeugnisse der Grundstufe und der Fachstufe I müssen einen Gesamtdurchschnitt von Note 2,0 oder besser in den Fächern des berufsbezogenen Unterrichtes erreicht haben.
- Die Beurteilung durch den ausbildenden Tierarzt muss ebenfalls mindestens „gut“ sein (feststellbar im 4. Ausbildungshalbjahr)
- Die Empfehlung der Berufsbildenden Schule und eine Bescheinigung über die regelmäßige Teilnahme am Berufsschulunterricht (weniger als 10 Prozent Ausfallzeit) müssen vorliegen.
Anträge auf Zulassung zur vorzeitigen Abschlussprüfung sind schriftlich bis zum 15. September zur Winterprüfung oder 01. März zur Sommerprüfung mit den o.g. Bescheinigungen und beglaubigten Zeugniskopien einzureichen.