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Informationen zum EU-Heimtierausweis

Der EU-Heimtierausweis ist seit dem 3. Juli 2004 bei Reisen in EU-Länder für Hunde, Katzen und Frettchen und weitere Heimtiere vorgeschrieben. Für Haustiere wie Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel gilt der EU-Pass nicht.

Der Ausweis wird von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt.

Ein gültiger EU-Heimtierausweis setzt Folgendes voraus:

  • - das Tier muss mit einem Mikrochip (Transponder) oder einer Tätowierung markiert sein
  • - das Tier muss eine gültige Impfung gegen Tollwut haben
  • - die Kennzeichnung muss vor der Tollwutimpfung erfolgt sein
  • WICHTIG: Das Nachtragen alter Impfungen aus dem gelben Impfpass in den blauen Heimtierausweis am Tage der Kennzeichnung und Ausstellung des Heimtierausweises ist nicht mehr erlaubt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob der Tierarzt das Tier persönlich kennt.

Wer einen EU-Heimtierausweis hat, braucht den "gelben Internationalen Impfpass" nicht mehr.

Wer nicht beabsichtigt mit seinem Tier ins Ausland zu reisen, kann allerdings weiterhin den "gelben Internationalen Impfpass" verwenden.

Für Neukennzeichnungen dürfen ab dem 3. Juli 2011 nur noch Transponder verwendet werden. Ist das Tier jedoch bereits (lesbar)tätowiert, reicht dies auch nach dem 3. Juli 2011 als gültige Kennzeichnung aus. Eine Nachkennzeichnung mit einem Transponder ist nicht erforderlich.

 

Achtung: ab dem 29. Dezember 2014 gelten teilweise neue Bestimmungen für das Reisen mit Heimtieren 

Überblick über die neue EU-Verordnung:

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