Seit 1. Juli 2010 ist die Haltung, Zucht und Einfuhr von folgenden 13 Hunderassen in Dänemark verboten, wenn sie nach dem 17. März 2010 angeschafft wurden:

Pitbull-Terrier, Tosa Inu, Amerikanischer Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Amerikanische Bulldogge, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Ovtcharka, Kaukasischer Ovtcharka, Südrussischer Ovtcharka, Tornjak, Sarplaninac. Hintergrund des Verbots ist, dass die genannten Hunderassen als gefährlich eingestuft werden. Das Verbot gilt auch für Kreuzungen der betreffenden Hunderassen. Es obliegt dem Halter des Hundes, die Rasse oder den Typ zu dokumentieren, ebenso den Zeitpunkt der Anschaffung.

Es gilt folgende Übergangsregelung für Personen, die Hunde der betreffenden Rassen vor dem 17. März 2010 angeschafft haben:

Die Hunde können weiterhin nach Dänemark mitgebracht werden, aber sie müssen auf Straßen, Wegen, Fußwegen und Plätzen an einer maximal 2 m langen Leine geführt werden. Der Hund muss auch einen sicher verschlossenen Maulkorb tragen. Diese Übergangsordnung gilt jedoch nicht für Pitbull-Terrier und Tosa Inu, da diese bereits vor Inkrafttreten der neuen Regeln verboten waren.

 

Die Tierärzteschaft in Dänemark hat sich vehement gegen diese Regelungen ausgesprochen und setzt sich für eine Abschaffung der Rasseliste und wissenschaftlich fundierte Regelungen für gefährliche Hunde ein. Die gleiche Haltung nimmt selbstverständlich die deutsche Tierärzteschaft ein.

Das dänische Ministerium hat für 2013 eine Änderung des Gesetzes in Aussicht gestellt.

Am 17. April 2013 antwortete die zuständige dänische Ministerin für Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage auf konkrete Fragen zum geltenden Hundegesetz. Die dänische Ministerin für Lebensmittel, Landwirtschaft und Fischerei, Mette Gjerskov, unterstrich, dass deutsche Touristen in Dänemark sehr willkommen sind und zwar auch wenn sie mit ihrem Hund reisen. Vor dem Hintergrund, dass das dänische Hundegesetz auch im Ausland und besonders in Deutschland diskutiert wurde, betonte die Ministerin, dass „Touristen, die das geltende Hundegesetz befolgen, keinen Grund haben zu fürchten, dass ihr Hund eingeschläfert wird. Auf die konkrete Frage, ob die Ministerin bestätigen kann, dass bisher kein Hund von deutschen Feriengästen in Dänemark eingeschläfert wurde, antwortete die Ministerin, dass sie nach Gesprächen mit dem Justizministerium, das in engem Kontakt mit der Polizei steht, folgendermaßen informiert wurde: „Keiner der angefragten Mitarbeiter aus den dänischen Polizeikreisen kann die Einschläferung von Hunden deutscher Touristen in Dänemark bestätigen.“ Im Übrigen sagte die Ministerin, dass das dänische Hundegesetz nicht zielgerichtet auf Hunde ausländischer Feriengäste in Dänemark ausformuliert ist. „Touristen und alle anderen, die sich in Dänemark mit ihren Hunden aufhalten, müssen sich jedoch an die dänischen Regeln halten“, so die dänische Ministerin Mette Gjerskov. Die Ministerin fügte hinzu: „Es ist meine Hoffnung, dass diese Kommunikation zu Klarheit bezüglich der dänischen Regelungen führt und im Übrigen dazu dient, bekümmerte Feriengäste zu beruhigen.“ Darüber hinaus verweist die Ministerin auf das laufende Evaluierungsverfahren, das noch in diesem Jahr zu eventuellen Änderungen der seit 2010 geltenden Regelungen und zu einem neuen Hunde-Gesetzespaket führen soll.

 

Die Bundestierärztekammer weist Tierhalter immer wieder darauf hin, dass sie sich vor einer Reise über die Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen informieren müssen. Die Anforderungen für die gängigen Urlaubsländer sind in jeder Tierarztpraxis bekannt.