Ab 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch für Tierarztpraxen. Wenn Sie noch nichts unternommen haben oder die von Ihnen eingeleiteten Schritte überprüfen oder verbessern möchten, haben wir folgende Informationen für Sie zusammengestellt:

 

1. Merkblätter und Musterformulare

Die Bundestierärztekammer e. V. (BTK) hat einige Musterformulare für die Umsetzung der DSGVO für Sie zusammengestellt.

Sie finden diese auf der BTK-Homepage unter:

http://www.bundestieraerztekammer.de/dsgvo/

 

Bitte lesen Sie unbedingt auch den begleitenden Artikel dazu, der in der Juniausgabe 2018 des Deutschen Tierärzteblatts erschienen ist.

BPT-Mitglieder können sich ebenfalls bei Fragen direkt an den BPT wenden: info@tieraerzteverband.de

 

2. E-Learning-Fortbildung: Datenschutz-Grundverordnung - was Tierarztpraxen beachten müssen

ATF, bpt und Vetion.de bieten eine Onlinefortbildung an. Weitere Details erhalten Sie unter:

 

https://www.vetion.de/myvetlearn/kurs/detailKurs/235/1/Datenschutz-Grundverordnung----Was-Tierarztpraxen-beachten-muessen/

 

 

Weitere Informationen und Formulare zur Datenschutz-Grundverordnung:

http://www.kbv.de/datenschutz

 

Informationen des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung

Stand: 9. April 2018

 

Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf Tierarztpraxen