Weiterbildungsordnung  

(Hinweis: aus § 28 Abs. Abs. 7 Heilberufsgesetz (neu) ergibt sich nun die Pflicht Beginn und vorzeitge Beendiung der Weiterbildung unverzüglich bei der Kammer anzuzeigen.)

 

Neue Weiterbildungsordnung (Ab 01. März 2018)

 

Erste Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung vom 06.12.2018

Zweite Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung vom 16.10.2019

Leitfaden zur Tutorenregelung

Zusage der Betreuung des Weiterbildenden durch den Tutor

 

 

Die einzelnen Weiterbildungsgänge finden Sie hier

 

Formulare