Anmeldebedingungen für Fortbildungen

Anmeldungen

Bei Kursen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Plätze nach Reihenfolge der eingehenden Anmeldungen registriert. Sollte kein Platz mehr verfügbar sein, geben wir Ihnen umgehend Bescheid und nehmen Sie auf Wunsche auf die Warteliste auf. Gerne bestätigen wir Ihnen vor Versand der o.g. Unterlagen auf telefonische Anfrage Anmeldung und Zahlungseingang.

Bezahlung

Überweisung an die LTK (bei Veranstaltungen der LTK) Dt. Ärzte- und Apothekerbank, BIC: DAAEDEDDXXX, IBAN: DE09 3006 0601 0001 0679 66 unter Angabe von:

- Name und Vorname des Teilnehmers, Datum und Ort der Veranstaltung und Titel des Kurses

Anmeldebestätigung, Rechnung und das Programm werden ca. 14 Tage vor der Fortbildung per Post zugestellt.

 

Stornogebühren/Umbuchungsgebühren

Bei einer schriftlichen Absage bis 14 Tage vor Kursbeginn erstatten wir Ihnen die Kursgebühr abzüglich 25 € Bearbeitungsgebühr, bei schriftlicher Absage 13 bis 7 Tage vor Kursbeginn abzüglich 25% der Kursgebühr (mindestens 25 €). Wir bitten um Verständnis, dass danach keine Erstattung mehr möglich ist. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs der Absage bei der LTK RLP.

Selbstverständlich können Sie der Geschäftsstelle eine Vertreterin/einen Vertretermitteilen (bei einigen Veranstaltungen bitte Teilnahmevoraussetzungen beachten).

Programmänderungen

Die LTK behält sich ausdrücklich eine Absage der Kurse vor, falls bis zwei Wochen vor der Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen. In diesem Fall wird den Kursteilnehmern bei bereits erfolgter Zahlung die volle Kursgebühr erstattet. Änderungen im Programmablauf sowie der Ausfall/Austausch einzelner Referenten bleiben vorbehalten. Eine Verpflichtung zur Durchführung einzelner Programmpunkte besteht nicht. Die LTK haftet in keinem Fall für eventuell angefallene Kosten und Aufwendungen der Kursteilnehmer.

Teilnahmebescheinigungen

Ihre Teilnahmebescheinigung mit Angabe der Fortbildungsstunden  erhalten Sie nach Abschluss der Fortbildungsveranstaltung.

Nicht-Präsenz- und betriebswirtschaftliche Fortbildung

Nach §7 der Berufsordnung ist jede/-r den Beruf ausübende Tierärztin/Tierarzt zur Fortbildung verpflichtet ( 60 Stunden in 3 Jahren). Nicht-Präsenz-Fortbildungen werden von der LTK mit 30 Stunden in 3 Jahren anerkannt. Die LTK bittet Sie nur Teilnahmebescheinigungen nach §7 der Berufsordnung oder nach §§ 10 bis 12 der ATF Statuten einzusenden.

Sonstiges

Das Mitbringen von Tieren in die Tagungsräumlichkeiten ist nicht gestattet! Bitte benutzen Sie aus Höflichkeit gegenüber den Referenten Ihr Handy nicht während der Vorträge und Demonstrationen. DANKE!

Datenschutzinformationen

Mit Ihrer Anmeldung zur Veranstaltung erklären Sie sich einverstanden, dass die LTK Ihre personenbezogenen Daten (siehe Anmeldeformular) erfasst, verwendet und speichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur im Rahmen der Auftragserfüllung.

Sie können jederzeit die Korrektur, Löschung und Sperrung Ihrer Daten verlangen.

 

Anmeldebedingungen für ATF-Kurse