Ihre Anmeldung bei der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach den Bestimmungen des Heilberufsgesetzes ist jeder/jede in Rheinland-Pfalz tätige Tier­arzt/ Tierärztin verpflichtet, sich innerhalb von 1 Monat nach Ar­beitsaufnahme schriftlich bei der Landestierärztekammer anzumelden.

Bitte schicken Sie uns die Anmeldebögen umgehend ausgefüllt zusammen mit dem SEPA Lastschriftmandat und einer Kopie der Bescheinigung über die Teilnahme an ihrem letzten Röntgenaktualisierungskurs sowie den in § 4 Abs. 1 Satz 3 der Berufsordnung verlangten amtlich beglaubigten Kopien (Approbations-, Promotions- und Fachtierärzteurkunden) wieder zu. Sofern diese genannten Unterlagen den Anmeldebögen bei der Rücksendung nicht beigefügt sind, kann die Anmeldung nicht bearbeitet werden. Bitte tragen Sie auch die Kreiszugehörigkeit Ihrer Dienst- und Privatanschrift ein. Im Tätigkeitsbogen sind nicht frühere Tätigkeiten, sondern die in Rheinland-Pfalz ausgeübten Tätigkeiten einzutragen.

Vorsorglich weisen wie Sie darauf hin, dass Sie an einem mehrtätigen Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz für Tierärzte teilnehmen müssen, wenn Sie Ihre Fachkunde im Strahlenschutz nach § 18 a Abs. 2 RÖV für Tierärzte nicht alle 5 Jahre nach dem Erwerb aktualisiert haben.

Sofern diese genannten Unterlagen den Anmeldebögen bei der Rücksendung nicht beigefügt sind, kann die Anmeldung nicht bearbeitet werden. Bitte tragen Sie auch die Kreiszugehörigkeit Ihrer Dienst- und Privatanschrift ein.

Wichtiger Hinweis:

  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle neuen Mitglieder ab 01.01.2017 verpflichtet sind der Geschäftsstelle eine SEPA Einzugsermächtigung zur ausschließlichen Abbuchung des Mitgliedsbeitrages zu erteilen.

 

Als in Rheinland-Pfalz berufstätige Tierärztin/berufstätiger Tierarzt gehören Sie der Bayerischen Ärzteversorgung nach deren Satzung als Pflichtmitglied an. Für Anmeldeformulare wenden Sie sich bitte direkt an die Bayerische Ärzteversorgung, Postfach, 81921 München, Tel.: 089-9235-6. Zudem wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Überleitung der an die bisherige Versorgungseinrichtung entrichteten Geldleistungen schriftlich innerhalb einer Frist von sechs Monaten bei der aufnehmenden Versorgungseinrichtung gestellt werden muss (§ 3 Überleitungsabkommen).

Wenn Sie den bundeseinheitlichen Tierärzteausweis beantragen möchten füllen Sie uns bitte beiliegenden Antragsbogen aus und senden diesen mit den Anmeldeunterlagen zurück. (Hierfür sind keine Passbilder erforderlich).

 

Meldebogen (Druckversion)

Meldebogen zur Online-Bearbeitung

Tätigkeitsbogen (Druckversion)

Tätigkeitsbogen zur Online-Bearbeitung

SEPA- Lastschriftmandat

Antrag auf Ausstellung eines neuen Tierarztausweises

Einwilligung zum Datenschutz

zur Info:  Berufsordnung der LTK RLP

 

Wichtiger Hinweis für alle Weiterbildungs-Interessierten:
Wir verweisen auf § 8 der Weiterbildungsordnung (gültig ab 01.03.2018) Abs. 6:
Die Weiterbildung ist grundsätzlich vor Beginn der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz schriftlich anzuzeigen!

Formular Anzeige der Weiterbildung