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Aktuell

Kennzeichnung und Identifizierung von Equiden; hier: Weiterhin Verwendung des Musters für den Equidenpass nach der VO (EU) 2015/262

Wie bekannt gilt seit dem 01.07.2021 die Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 der Kommission vom 10. Juni 2021 mit Vorschriften zur Anwendung der Verordnungen (EU) 2016/429, (EU) 2016/1012 und (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Identifizierung und Registrierung von Equiden und zur Ausstellung von Muster-Identifizierungsdokumenten für diese Tiere.

 

Mit Inkrafttreten der Durchführungsverordnung (EU) 2021/963 sind zahlreiche Fragestellungen zu ihrer Umsetzung aufgetreten, so dass derzeit diesbezügliche Hinweise erarbeitet werden, u.a. erfolgt auch die erforderliche Anpassung des Musters für das einzige, lebenslang geltende Identifizierungsdokument für Equiden (Equidenpass).

 

In Bezug auf Inhalt und Format gelten zwar ab 28. Januar 2022 Teil 1 und 2 in Anhang II der VO (EU) 2021/963, aber da die Arbeiten an einem neuen bundeseinheitlichen Format noch nicht abgeschlossen sind, soll bis auf Weiteres das Muster nach der Verordnung (EU) 2015/262 („alte“ Equidenpass-Verordnung) verwendet werden.

 

Quelle: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

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