Die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in der alle Tierärztinnen und Tierärzte, die in Rheinland-Pfalz ihren Beruf ausüben, Pflichtmitglied sind. Rechtsgrundlage ist das Heilberufsgesetz.

Organe der Kammer sind die Delegiertenversammlung und der Vorstand.

Die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Gesamtheit der Kammermitglieder wahr.

Sie hat insbesondere

  1. für ein gedeihliches Verhältnis der Kammermitglieder untereinander zu sorgen,

  2. für die Wahrung des Ansehens des Berufsstandes einzutreten,

  3. die Einhaltung der Berufspflichten der Kammermitglieder zu überwachen sowie die zur Beseitigung berufsrechtswidriger Zustände notwendigen Maßnahmen zu treffen; hierzu können sie auch Verwaltungsakte erlassen,

  4. die Behörden zu beraten und Gutachten zu erstellen,

  5. die Berufsausübung der Kammermitglieder zu regeln,

  6. die berufliche Fort- und Weiterbildung der Kammermitglieder zu regeln,

  7. die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen,

  8. die Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung der Kammermitglieder zu regeln.

Die Kammer führt ferner die Aufgaben durch, die ihr gesetzlich besonders übertragen sind; sie nimmt insbesondere Aufgaben bei der Berufsausbildung der tiermedizinischen Fachangestellten wahr.