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Aktuell

Tierseuchen - Update Geflügelpest - Feststellung und Verdacht der AI in Rheinland-Pfalz

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität informiert, dass in einer Rassegeflügelhaltung im Westerwaldkreis und in einer Rassegeflügelhaltung im Landkreis Germersheim, der Ausbruch der Geflügelpest - HPAI H5N1 – am 09.12.22 festgestellt wurde. Ob die Einrichtung von AI-Restriktionszonen erfolgt, wird derzeit noch geprüft.

Ferner besteht in einer weiteren Rassegeflügelhaltung im Landkreis Germersheim der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest.

Auffällig ist, dass in allen Betrieben zum Zeitpunkt der Probenahme keine klinischen Erscheinungen bei den Tieren im Bestand vorhanden waren. Die Tiere waren jedoch bereits positiv und haben Virus ausgeschieden.

Bei allen betroffenen Betrieben handelt es sich um Kontakte zu Rassegeflügelausstellungen.

Bei der derzeitigen Gefährdungslage sollte daher von der Durchführung von Geflügel- oder Vogelausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art im eigenen Interesse abgesehen werden. Geflügel und gehaltene Vögel sollten nicht von mobilen Händlern erworben werden.

Das Ministerium verweist in diesem Zusammenhang auch auf die aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) vom 09.12.22 (s. Anlage unten).

Oberste Priorität hat der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAIV-Infektionen. Hierzu müssen die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen und Überwachungs- bzw. Abklärungsuntersuchungen überprüft und unbedingt konsequent eingehalten werden. Das Melden von Todesfällen in der Geflügelhaltung an die Veterinärbehörde mit anschließender amtlicher Untersuchung gilt als eine Maßnahme zum frühzeitigen Erkennen der Geflügelpest.

 

Risikoeinschätzung

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