I.
Die Kammer empfiehlt, vor Abschluss eines Schülerpraktikumvertrages sich von der Schule schriftlich bescheinigen lassen, dass der Schüler während des Praktikums gesetzlich unfall- und haftpflichtversichert ist.
Eine Bescheinigung sollte folgenden Inhalt haben:
Download Presseinformation BTK - Umgang mit Zecken:
Gespräch zwischen dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz
und der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz
Mainz, 28.10.2009
Den vollständigen Vortrag können Sie herunterladen:
Information für Tierärzte:
Neu erschienen!
„Salmonellen beim Schwein“
Beratungsempfehlungen der Schweinegesundheitsdienste
Seit dem 01.01.2002 haben Arzthelferinnen ( mitarbeitende Ehegatten ) einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeldumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge.
Diese lukrative Möglichkeit aus unversteuernden Gehaltsteilen eine vernünftige Altersversorgung aufzubauen,sollten Sie Ihren Angestellten unbedingt näher bringen.
im gefährdeten Bezirk bzw. im Überwachungsgebiet gemäß § 14a Abs. 2 Nr. 6 Buchst. B) und § 14 Abs. 3 der Schweinepest-Verordnung
Nach § 40 (4) Tierimpfstoff-Verordnung hat der Tierarzt über den Erwerb, die Anwendung und die Abgabe von Impfstoffen Aufzeichnungen zu führen, insbesondere über
- das Datum des Erwerbs, der Anwendung, der Abgabe oder der Entsorgung,
- die Bezeichnung des Mittels mit Zulassungsnummer,
- die Chargenbezeichnung des Mittels,
- das Datum des Verfalls des Mittels,
- die erworbene, angewandte oder abgegebene Menge des Mittels,
Vorraussetzungen für den Erhalt eines Fortbildungszertifikates (siehe DTBl 03/07)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Kollegen/innen einer auf Haut- und Augenheilkunde spezialisierten
Praxis aus Hamburg bieten einen E-Mail-Newsletter für Tierärzte an,
der alle zwei Monate verschickt wird. Dieser Newsletter ist auch auf
der Website der Praxis einzusehen:
http://www.tsh.de
--> "Für Tierärzte" (unten, Mitte)
--> "Newsletter für Tierärzte"
am 29. und 30. Januar 2010 in Rendsburg (SH)
Innerhalb der Fortbildung wird
der GRUNDKURS nach §7 SchHaltHygv als auch der FORTSCHREIBUNGSKURS
angeboten. Innerhalb der VO haben sich auch ganz neu Änderungen, bzw.
Zusätze ergeben, die innerhalb der AVA-Fortbildung intensiv besprochen
werden.
Das Programm, bzw. die Veranstaltung ist ATF anerkannt (insgesamt 17
Stunden) und dient zur Erlangung des Fachwissens nach §7 der SchHaltHygV.